Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien-
und Baumanagement SIB
Wilhelm-Buck-Straße 4
D-01097 Dresden
www.immobilien.sachsen.de
Ansprechpartner
Frank Mäke
Telefon +49 (0) 351 564 97 54
Wilhelm-Buck-Straße 4
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Frank Mäke
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Das 3.262 m² große Grundstück ist bebaut mit einem 15-geschossigen Hochhaus mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 6.300 m². Mit seiner zentralen Lage am Rand der historischen Dresdner Altstadt bietet es Investoren hervorragende Möglichkeiten Akzente in der sächsischen Landeshauptstadt zu setzen.
Das leer stehende Gebäude wurde 1971 in Plattenbauweise errichtet und ist mit 2 Fahrstühlen (Baujahr 1994) ausgestattet. Die 2- und 3-Raum-Wohnungen jeweils mit Küche, Bad und Balkon wurden bis April 2009 als Studentenwohnheim genutzt. Das Gebäude ist voll unterkellert und unsaniert. Die technischen Anlagen sind teilweise stillgelegt, sind aber betriebsbereit.
Für das Objekt ist kein Denkmalschutz zu beachten.
Grundstücksbeschreibung
Das zu verkaufende Grundstück liegt am nördlichen Abschluss des Altstadtkernes der Landeshauptstadt Dresden. Das Stadtzentrum und Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu Fuß zu erreichen.
Das Grundstück befindet sich in sehr guter Wohn- und guter Geschäftslage.
Die Bebauungen in der unmittelbaren Umgebung sind Büros bzw. wohnbaulicher und geschäftlicher Nutzung in aufgelockerter bzw. geschlossener 5-6-geschossiger Bauweise.
Die anliegende Straße ist voll ausgebaut. Gehwege sind beiderseitig vorhanden und mit Gehwegplatten befestigt. Parkplätze sind nicht ausreichend vorhanden.
Alle Medien liegen in der Straße an (Elektrischer Strom, Wasser, Wärme aus öffentlicher Versorgung, Kanalanschluss, Fernsehkabelanschluss, Telefonanschluss).
Es handelt sich bei dem zu verkaufenden Grundstück um ein Trümmergrundstück. Eine Interimsbebauung wurde zwischenzeitlich abgebrochen. Es muss mit Auffüllung, Kellerresten und ggf. Munitionsresten gerechnet werden.
Das Grundstück war vom Hochwasser 2002 betroffen.
Ein vorhandener Fernwärmekanal verläuft entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Eine dingliche Sicherung besteht derzeit nicht, ist aber durch die Festsetzung im Entwurf des B-Planes vorgesehen.
Das Grundstück ist derzeit unbebaut und wird als Grünfläche genutzt.
Zulässige Bebauung
Es liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Entwurf des B-Planes vom 06.02.2003 (Satzungsbeschluss 11.12.2003) wird als maßgebend angesehen, da dieser den abgestimmten erklärten Planungswillen der Stadt darstellt und alle Beteiligten soweit zugestimmt haben.
Der Geltungsbereich des B-Planes befindet sich außerhalb der HQ 100-Linie (nach Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes). Bei künftigen Bauvorhaben muss aber eine wasserrechtliche Zustimmung eingeholt werden.
In diesem B-Plan wird für den überwiegenden Teil des zu verkaufenden Grundstückes eine Kerngebietsnutzung vorgegeben und daher bewertungstechnisch als gemischte Baufläche einzustufen. Das zu verkaufende Grundstück ist im Flächennutzungsplan derzeit nicht dargestellt, die Umgebungsbebauung ist von Verwaltungs- und Wohnbauten geprägt, diese Bauflächen sind im FNP ebenfalls als gemischte Bauflächen sowie Grün- und Freifläche ausgewiesen. Durch die Vorgaben im B-Plan (Ausweisung als Kerngebiet) wird lediglich eine Nutzung ausschließlich zu Wohnzwecken ausgeschlossen.
Es ist die gemeinsame Vermarktung mit dem angrenzenden Grundstück Flurstück 2098/2 (Eigentümer BRD) vorgesehen. Diesbezügliche Absprachen bestehen.
Eine eigenständige Bebauung des zu verkaufenden Grundstückes ist mit den Vorgaben des B-Planes nicht vorstellbar. Durch den B-Plan (Entwurf) werden Grundstück und Nachbargrundstück für die Bebauung „zusammengebunden“.
Das Grundstück befindet sich in nördlicher Zentrumsrandlage der Landeshauptstadt Dresden. In diesem Gebiet haben sich sowohl neue Unternehmen der Elektronik und metallverarbeitenden Industrie als auch traditionelle Unternehmen im Industriegelände angesiedelt.
In der Nähe befinden sich allerdings auch Wohn- und Büronutzungen und Kleingärten.
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 (1) BauGB zuzuordnen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als gewerbliche Baufläche dar. Ein Bebauungsplan besteht nicht, eine bauliche Entwicklung ist entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung nur dann zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass durch bauliche Vorhaben die gesunden Verhältnisse in Bezug auf Lärm- und Staubemissionen für die benachbarte Kleingartenanlage gewahrt bleiben.
Es wird der Hinweis gegeben, dass Einzelhandel und Wohnen grundsätzlich entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 (1) BauGB ausgeschlossen sind. Eine gewerbliche Entwicklung mit nicht erheblichen Störgrad ist zulässig.
Das zu verkaufende Grundstück ist unbebaut. Alle Aufbauten wurden abgerissen. Es ist mit einem Zaun eingefriedet.
Die grundstückseigenen Anschlussleitungen müssen alle neu verlegt werden. Da die benachbarten Grundstücke alle bewirtschaftet werden ist von erträglichen Entfernungen auszugehen.
Das gesamte Gelände wurde von Altlasten entsorgt, die entsprechenden Abschlussberichte liegen vor.
Beim Verkauf ist eine dingliche Sicherung der Zufahrt zu Gunsten des Flurstücks 103 über die Flurstücke 27/7 und 27/12 erforderlich. Im Baulastenverzeichnis ist für das Flurstück 26/4 zu Lasten des Flurstücks 27/5 (Ursprungsflurstück für 27/7 und 27/12) eine Baulast zum jederzeitigen uneingeschränkten begeh- und befahrbaren Zugang eingetragen.
Die Zuwegung über das Flurstück 27/13 ist gewährleistet. Das Ausgangsflurstück 27/5 ist mit einer Baulast beschwert zur Gewährung der Zufahrt für die Hinterlieger von der öffentlichen Magazinstraße.
Über eine schriftliche Zusicherung seitens des Eigentümers des Flurstücks 27/13, dem zukünftigen Erwerber der Flurstücke 27/7 und 27/12 ein Wegerecht (durch dingliche Sicherung oder Teilflächenerwerb) zu verschaffen, wird derzeit verhandelt (die Konditionen wären dann zwischen dem Eigentümer und dem Erwerber auszuhandeln).
Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage in der City von Dresden.
Die Wallstraße führt vom Postplatz südwärts zum Dr.-Külz-Ring. Die Bebauung an der Ostseite der Wallstraße erfolgte nach der Kriegszerstörung 1945 in den Jahren 1959 bis 1964.
Im Jahr 2002 eröffnete im Innenhof des Karrees Wallstraße - Wilsdruffer Straße - Altmarkt - Dr.-Külz-Ring eines der modernsten Einkaufszentren, die Altmarktgalerie. Das Grundstück befindet sich unmittelbar daneben.
Die Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Das zu verkaufende Grundstück ist unbebaut und wird derzeit als Grün- und Verkehrsfläche genutzt. Sämtliche Medien liegen in der Straße an.
Der Flächennutzungsplan weist für dieses Gebiet gemischte Baufläche mit hohem Arbeitsstättenanteil des tertiären Sektors aus. Für das Gebiet besteht der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54.
Im Dresdner Umland bietet der Zeithainer IndustriePark (ZIP) mit 124 ha Nettobaufläche beste Voraussetzungen für industrielle Großansiedlungen. Insbesondere für die Branchen Elektrotechnik, Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau sowie für die Chemische Industrie bietet das Gelände sehr gute Standortkriterien. In der industriell geprägten Region um Riesa haben sich daher bereits eine Reihe vitaler Unternehmen aus diesen Branchen angesiedelt.
Die besonderen Stärken des Standortes ZIP sind: das Bauland ist sofort verfügbar und individuell teilbar, Gas, Wasser und Strom sind in maximaler Verfügbarkeit gegeben und es besteht eine direkte Anbindung an die Schiene und den Elbhafen Riesa. Ein genehmigter Bebauungsplan liegt vor.
Eine genaue Beschreibung des Geländes und weitere interessante Informationen sind unter:
www.zip-sachsen.de